Sport als Prüfungsfach
Dreistündiger Grundkurs
Soll Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach Eingang in das Abitur finden, muss Sport als dreistündiger Grundkurs besucht werden.
Drei Sportarten aus mindestens zwei unterschiedlichen sportpraktischen Inhaltsfeldern, wovon mindestens ein Sportspiel dabei sein muss, sind im dreistündigen Sportkurs verpflichtende Inhalte des praktischen Sportunterrichts. Neben der Sportpraxis, die normalerweise in einer Doppelstunde unterrichtet wird, werden zusätzliche theoretische Inhalte in einer weiteren Stunde vermittelt.
Im dreistündigen Grundkurs muss eine Fachprüfung pro Halbjahr abgelegt werden, die zu 50% aus einer theoretischen Leistung (mündliche oder schriftliche Einzelprüfung) und zu 50% aus einer fachpraktischen Prüfung besteht. Die Fachprüfung macht 50% der Gesamtnote aus. Die restlichen 50% der Halbjahresnote bilden die kontinuierlich erbrachten Leistungen im Unterricht.
Der dreistündige Sportkurs kann nur dann als Abiturprüfung abgelegt werden, wenn alle sporttheoretischen und -praktischen Teile erbracht wurden. Das bedeutet, kein Halbjahr darf ausschließlich mit einer Theorienote eingebracht werden. Außerdem muss der Schüler/die Schülerin verletzungsfrei sein. Bis zur Meldung zur Abiturprüfung muss durch die Kursbelegung ein Ersatzprüfungsfach vorhanden sein. Mit der Meldung zum Abitur steht das Prüfungsfach endgültig fest.
Im dreistündigen Sportkurs wird im Abitur eine mündliche sowie eine praktische Prüfung abgelegt. Die Inhalte der mündlichen Prüfung ergeben sich aus den theoretischen Inhalten des Unterrichts. Aus den Bewegungsfeldern (Inhalte der Sportpraxis) muss für die praktische Abiturprüfung eine im Unterricht schwerpunktmäßig betriebene Sportart gewählt werden.
Eine Verletzung nach der Meldung zum Abitur führt zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in der gewählten Sportart.
Leistungskurs Sport (Sport-LK)
Sport als Leistungskurs hat am Friedrich-Dessauer-Gymnasium eine lange Tradition. In der Regel werden zwei Sport-Leistungskurse pro Jahrgang angeboten. Im Folgenden wird ein kurzer Einblick in die Anforderungen des Leistungskurses Sport gegeben.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Sport-Leistungskurs ist eine gute, allgemeine Sporttauglichkeit und die Bereitschaft, sich auf andere Sportarten einzulassen. Außerdem wird ein sportärztliches Attest benötigt, das eine uneingeschränkte Teilnahme am Sport-LK bestätigt, sowie das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Silber.
Um einen Sport-LK belegen zu können, sind folgende LKs als Kombination zum Sport-LK möglich:
FB I: Fremdsprachen: Französisch, Englisch, (falls angeboten Latein)
FB III: Mathe, Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie)
Der Leistungskurs Sport umfasst die vier Halbjahre der Qualifikationsphase (Q1 - Q4) und wird fünf- bzw. im Tutorium sechsstündig unterrichtet. Weil im Abitur eine schriftliche Prüfung abgelegt werden muss, entfallen ca. drei Stunden auf die Theorie und zwei Stunden auf die Praxis. Der Anteil von Theorie und Praxis kann aber je nach Schwerpunkt variieren. Außerdem besteht eine enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis.
Mit Ausnahme der Q4, in der nur eine Klausur und eine fachpraktische Prüfung abgelegt werden muss, werden pro Halbjahr (Q1 – Q3) zwei Klausuren geschrieben und zwei fachpraktische Prüfungen absolviert. Klausuren und fachpraktische Prüfungen ergeben zusammen die Fachprüfungsnoten, die 50% der Sportnote ausmachen (OAVO § 9 Abs. 6 Satz 2 Buchst. b). Sowohl die Klausuren als auch die Fachpraxisprüfungen unterliegen einer Sperrklausel (Ausführungserlass zur OAVO). Das bedeutet: Sollte eine Klausur/fachpraktische Prüfung mit null Punkten ausfallen, kann die entsprechende Fachprüfungsnoten maximal mit drei Punkten benotet werden, unabhängig davon, wie gut der zweite Teil der Fachprüfungsnote ausfällt. Wird eine Klausur/fachpraktische Prüfung mit einem bis drei Punkten bewertet, kann die entsprechende Fachprüfungsnote maximal mit fünf Punkten benotet werden.
Im Abitur wird eine Klausur geschrieben und zwei praktische Prüfungen aus zwei verschiedenen Bewegungsfeldern, die schwerpunktmäßig im LK behandelt wurden, durchgeführt. Die Sperrklausel greift auch in den theoretischen und praktischen Abiturprüfungen. Eine Verletzung/Erkrankung in der Qualifikationsphase führt dazu, dass die praktischen Inhalte theoretisch abgeprüft werden. Bei einer Verletzung/Erkrankung vor dem Abitur wird die Sportpraxis durch je eine mündliche Prüfung in den zwei Prüfungssportarten ersetzt. Die Inhalte der praktischen Prüfungen im Abitur müssen aus zwei verschiedenen Bewegungsfeldern, die schwerpunktmäßig im LK behandelt wurden, stammen (z.B. Bewegungsfeld „Spielen“: Basketball und Bewegungsfeld „laufen, springen, werfen“: Leichtathletik).
Sport-Lok und LK am FDG (PowerPoint Präsentation)
Infoblatt Wahl des Sport-LK am FDG